AGB

AGB des Unternehmens www.beweb.at von Mag. (FH) Barbara Gerstl

Auersbach 101, 8330 Feldbach, www.beweb.at
Stand: 01.11.2013, gültig bis auf Widerruf

Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Mag. (FH) Barbara Gerstl, im Folgenden kurz „www.beweb.at“ genannt und ihren Auftraggebern, sofern diese Unternehmer oder Einzelpersonen sind, im Folgenden kurz „Auftraggeber“ bzw. „AG“ genannt.

1. Geltung

1.1. www.beweb.at erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden kurz AGB genannt. Diese gelten für gegenwärtige und künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie ergänzende Vereinbarungen mit dem AG sind nur wirksam, wenn sie von www.beweb.at schriftlich bestätigt werden.

1.3. Allfällige AGB des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern dies nicht im Einzelfall schriftlich und ausdrücklich anders vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs durch www.beweb.at gegen AGB des Kunden bedarf es nicht.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr im Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von www.beweb.at.

2.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebotes von www.beweb.at durch den Kunden zustande.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der im Angebot enthaltenen schriftlichen Leistungsbeschreibung bzw. einem allfälligen Briefing-Protokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

3.2. Der AG ernennt eine Kontaktperson, die für alle Fragen der Zusammenarbeit mit www.beweb.at verantwortlich ist.

3.3. Der AG hat der www.beweb.at unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Für den Fall, dass durch www.beweb.at ein Pflichtenheft zu erstellen ist, geschieht dies auf Kosten des AG. Der AG hat www.beweb.at von allen Vorgängen zu informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der AG hat den Aufwand zu tragen, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben von www.beweb.at verzögert werden oder wiederholt werden müssen. Sollte der AG während Testphasen den Auftragsgegenstand bereits im Produktivbetrieb nutzen, trägt er das dadurch entstehende Risiko selbst (z. B. Datenverlust, frustrierte Datenerfassung).

3.3. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, ist www.beweb.at dazu verpflichtet, dies dem AG unverzüglich anzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Die bis dahin für die Tätigkeit von www.beweb.at aufgelaufenen Kosten und Spesen sind vom AG zu ersetzen.

3.4. Der AG ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Daten (Fotos, Logos etc.) und Informationen auf deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit und insbesondere auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichnungsrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der AG bestätigt, dass diese Daten und Informationen frei von Rechten Dritter sind und dass er sich nicht rechtswidrig verhält, indem er diese Daten und Informationen zur Verfügung stellt. www.beweb.at haftet nicht für die Verletzung von Rechten durch Daten und Informationen, welche durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wird www.beweb.at wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so verpflichtet sich der AG, www.beweb.at schad- und klaglos zu halten. Der AG hat www.beweb.at sämtliche Nachteile zu ersetzen, die dem Unternehmen durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen.

3.5. Alle Leistungen von www.beweb.at (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Farbabdrucke, Navigationsstrukturen, Screen-Designs, Programmabläufe, Workflowkonzepte und ähnliche Leistungen) sind vom AG zu überprüfen und binnen zwei Wochen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom AG genehmigt.

3.6. Individuell erstellte Leistungen hat der AG spätestens zwei Wochen ab Übermittlung des Links durch www.beweb.at abzunehmen. Die Abnahme wird vom AG schriftlich bestätigt. Lässt der AG den Zeitraum von zwei Wochen ohne Abnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Leistung als abgenommen. Verwendet der AG die Leistungen im Echtbetrieb, gelten diese jedenfalls als abgenommen.

3.7. Soweit die Leistungen von www.beweb.at die Registrierung von Domains im Namen des AG beinhalten, erfolgt diese jeweils unter den Bedingungen des jeweiligen Providers/Registrars. www.beweb.at schuldet bei der Registrierung von Domains für den AG lediglich ein entsprechendes Bemühen um die Registrierung aber keinen Erfolg, da dieser von zahlreichen, durch www.beweb.at nicht beeinflussbaren Faktoren abhängt.

3.8. Soweit die Leistungen von www.beweb.at Maßnahmen aus dem Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) beinhalten, schuldet www.beweb.at lediglich eine fachgerechte Ausführung unter Einhaltung der von den Suchmaschinen vorgegebenen Richtlinien, haftet jedoch nicht für das Erreichen bestimmter Ziele. SEO-Dienstleistungen sind komplex, abhängig vom Mitbewerb und auch von Faktoren, die durch www.beweb.at nicht beeinflussbar sind. Leistungsversprechen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung gelten generell als ausgeschlossen.

3.9. Soweit die Leistungen von www.beweb.at die Anfertigung von Grafiken und Screen-Designs beinhalten, gilt das Angebot jeweils nur für zwei Entwürfe sowie für geringfügige Änderungen. Sollte der Entwurf trotz vorheriger Abklärung der Vorstellungen des AG, fachgerechter und auftragsgemäßer Ausführung den Geschmack des Kunden nicht treffen, ist die Erstellung weiterer Entwürfe kostenpflichtig.

3.10. Soweit die Leistungen von www.beweb.at Wartungsarbeiten oder Ähnliches beinhalten, schuldet www.beweb.at keine bestimmte Zeit für die Umsetzung, sofern nicht im Einzelnen bestimmte Zeiträume vereinbart werden.

3.11. Der AG ist für die Sicherung seiner Daten, insbesondere auch vor Installations-, Wartungs- oder sonstiger Arbeiten durch www.beweb.at verantwortlich, sofern nicht durch den Vertrag mit dem AG ausdrücklich andere Bestimmungen vereinbart werden (z. B. Sicherheitspaket).

3.12. Alle Rechte an den vereinbarten Leistungen bzw. Werken stehen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde, www.beweb.at bzw. deren Lizenzgeber zu. Der AG erhält nur das Recht, die Leistungen bzw. Werke nach Bezahlung des vereinbarten Entgeltes zu eigenen Zwecken im vereinbarten Fall oder für den Fall, dass nichts vereinbart wurde, in einem dem Vertragszweck entsprechenden Umfang zu nutzen.

3.13. Für die Nutzung von Leistungen von www.beweb.at bzw. von Werbemitteln, für die www.beweb.at konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von www.beweb.at nötig.

3.14. Sofern der AG dies nicht ausdrücklich untersagt, ist die www.beweb.at dazu berechtigt, Daten wie Kundennamen, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches im Rahmen einer Referenzliste oder anderen Werbemitteln zu verwenden. Dem AG steht dafür kein Entgeltanspruch zu.

3.15. Die www.beweb.at darf auf der Website des AG sein Logo in der Website-Vorlage so anbringen, dass es auf der Startseite und auf allen Unterseiten entsprechend präsentiert und mit der Website von www.beweb.at verlinkt wird. Zusätzlich ist es www.beweb.at gestattet, auf der Kontakt-Seite und auf der Impressumsseite des AG eigene Produkte und Leistungen zu bewerben.

4. Social Media-Kanäle

www.beweb.at weist den AG vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social Media-Kanälen“ (z. B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von www.beweb.at nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. www.beweb.at arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die es keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des AG zu Grunde. Der AG erkennt mit der Auftragserteilung ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. www.beweb.at beabsichtigt, den Auftrag des AG nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media-Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann www.beweb.at aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

5. Fremdleistung/Beauftragung Dritter

5.1. www.beweb.at ist nach freiem Ermessen dazu berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen, sowie bei teilbaren Leistungen Teillieferungen vorzunehmen.

5.2. Die Beauftragung Dritter im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des AG, auf jeden Fall aber auf Rechnung des AG. www.beweb.at wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen verfügt.

6. Termine

6.1. Die verbindliche Vereinbarung von Fristen und Terminen ist nur in Schriftform möglich und von www.beweb.at schriftlich zu bestätigen. www.beweb.at bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den AG allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, nachdem eine schriftliche Verzugsanzeige bei www.beweb.at eingegangen ist

6.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der AG vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch www.beweb.at.

6.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von www.beweb.at – entbinden www.beweb.at jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der AG mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z. B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) in Verzug ist. In diesen Fällen wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der AG und www.beweb.at dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Vorzeitige Auflösung

7.1. www.beweb.at ist dazu berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird.

b) der AG fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z. B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) über das Vermögen des AG ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der AG seine Zahlungen einstellt.

7.2. Der AG ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die www.beweb.at fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes, gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8. Honorar

8.1. Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer. Sie gelten ausschließlich für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von www.beweb.at. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem AG gesondert in Rechnung gestellt. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten werden für diesen Fall nach Aufwand, Fahrten mit dem PKW und Spesen nach den jeweils gültigen und üblichen steuerlich absetzbaren Sätzen berechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit, wenn nichts gesondert vereinbart.

8.2. Alle Leistungen und Auslagen von www.beweb.at, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Der dafür anfallende Regelstundensatz ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.

8.3. www.beweb.at ist zur Deckung seines Aufwandes dazu berechtigt, aliquote Vorschüsse zu verlangen bzw. Teilleistungen zu verrechnen.

8.4. Nach Vorlage und Freigabe eines Entwurfes durch den AG werden 50 % der vereinbarten Gesamtsumme an den AG fällig.

8.5. Kostenvoranschläge www.beweb.at sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass durch zusätzliche Wünsche des AG die tatsächlichen Kosten die von www.beweb.at schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, hat www.beweb.at den AG auf die höheren Kosten hinzuweisen. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Die Kostenüberschreitung gilt als vom AG genehmigt, wenn dieser nicht binnen einer Woche nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

8.6. Für alle Arbeiten von www.beweb.at, z. B. alternative Entwürfe, die aus welchem Grund auch immer vom AG nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt www.beweb.at das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmungen des § 1168 ABGB sind ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der AG an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an www.beweb.at zurückzustellen.

9. Zahlung

9.1. Die Rechnungen von www.beweb.at sind netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten 10 % Zinsen als vereinbart.

9.2. Der AG verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.

9.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des AG kann www.beweb.at sämtliche, im Rahmen anderer mit dem AG abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen, vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn fordern. www.beweb.at ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. www.beweb.at ist in diesem Fall auch berechtigt, Programme, Websites und andere Leistungen zu sperren.

9.4. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die www.beweb.at für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust).

9.5. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den AG gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten  von www.beweb.at an den von www.beweb.at erbrachten Dienstleistungen als vereinbart.

9.6. Fremdkosten, die sich nach Auftragserteilung als notwendig erweisen, sind gesondert zu bezahlen und nach Rechnungslegung durch den Dritten sofort zur Zahlung zu bringen. Dies gilt nicht, wenn der Vertrag zwischen AG und Drittem direkt zustande kommt.

9.7. Der AG ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der www.beweb.at aufzurechnen, außer die Forderung des AG wurde www.beweb.at schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des AG wird ausgeschlossen.

10. Präsentationen

10.1. Präsentationen durch www.beweb.at sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, wie jede andere Leistung kostenpflichtig. www.beweb.at steht ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

10.2. Erhält www.beweb.at nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von www.beweb.at, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von www.beweb.at. Der AG ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an www.beweb.at zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von www.beweb.at nicht zulässig.

10.3. Ebenso ist dem AG die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der AG keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Ideen und Konzepten.

10.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte nicht bei www.beweb.at beauftragt, so ist www.beweb.at dazu berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

11. Konkurrenzklausel

www.beweb.at ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche oder ähnliche Dienstleistungsanbieter, Hersteller oder Produkte tätig zu werden.

12. Gewährleistung

12.1. Die Gewährleistung ist auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Mängel gelten nur dann als Mängel, wenn sie reproduzierbar sind, das heißt, dass der AG in der Lage ist, auf Verlangen vorzuführen, unter welchen Bedingungen sie auftreten. Die Wiederherstellung von Daten, Software und Konfigurationen, die durch Hardwareschäden verlorengegangen sind oder beschädigt wurden, ist kostenpflichtig. Das Recht zum Regress gegenüber www.beweb.at gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt 1 Jahr nach Lieferung/Leistung.

12.2. Der AG hat alle Dienstleistungen unverzüglich nach Bekanntgabe der Fertigstellung zu überprüfen und allfällige Mängel binnen 14 Tagen nach Leistung durch www.beweb.at schriftlich zu rügen und zu begründen.

12.3. Bei rechtzeitiger und gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der AG www.beweb.at alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Dem AG steht nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch www.beweb.at zu.

12.4. www.beweb.at ist berechtigt, die Verbesserung bzw. den Austausch der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder wenn diese einerseits für www.beweb.at mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist und andererseits der Mangel für den AG keine wesentliche Einschränkung darstellt. In diesen Fällen steht dem AG eine entsprechende Preisminderung zu.

12.5. Die Behebung von Mängeln, die erst später bekanntgegeben werden, gilt als Wartungsaufwand und wird getrennt verrechnet.

12.6. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von www.beweb.at ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrügen sind vom Auftraggeber zu beweisen.

12.7. Es obliegt dem AG, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. www.beweb.at haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom AG vorgegeben oder genehmigt wurden. www.beweb.at ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. www.beweb.at haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem AG nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom AG vorgegeben oder genehmigt wurden.

13. Haftung und Produkthaftung

13.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von www.beweb.at  für Sach- und Vermögensschäden des AG ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um mittelbare oder unmittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzuges, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss auf Grund von mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

13.2. Jegliche Haftung von www.beweb.at für Ansprüche, die auf Grund der von www.beweb.at erbrachten Leistung (z. B. Werbemaßnahme wie Newsletter) gegen den AG erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn www.beweb.at seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche Haftung für www.beweb.at nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet www.beweb.at nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten den AG oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der AG hat www.beweb.at diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3. Schadenersatzansprüche des  AG verfallen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Verletzungshandlung durch www.beweb.at. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

14. Verpflichtung zu Verschwiegenheit und Datenschutz

14.1 www.beweb.at verpflichtet sich, über alle betriebsinternen Angelegenheiten, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den AG bekannt gegeben werden, Stillschweigen zu bewahren.

14.2 Nur der AG selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann www.beweb.at von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden.

14.3 Die Verschwiegenheitspflicht von www.beweb.at, seinen Mitarbeitern und den beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages.

14.4. Die Mitarbeiter von www.beweb.at stehen unter vertraglich vereinbarter Verschwiegenheitspflicht, welche auch nach dem Austritt aus dem Unternehmen gültig ist.

14.5. Die im Rahmen der Zusammenarbeit gewonnenen Daten können von www.beweb.at analysiert und statistisch aufbereitet werden. Insbesondere ist es www.beweb.at gestattet, diese Daten branchenspezifisch und branchenübergreifend zusammenzufassen und Dritten in dieser aggregierten Form zur Verfügung zu stellen. Eine Weitergabe von nicht aggregierten Daten (z. B. Zugriffsstatistiken) erfolgt nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den AG.

15. Datenschutz

Der AG erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass www.beweb.at die vom AG bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des AG sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der AG ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesandt wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem AG und www.beweb.at ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

16.2. Erfüllungsort  und Gerichtsstand ist Graz.

16.3. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen www.beweb.at und dem AG ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige österreichische Gericht in Graz vereinbart.

16.4 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.